Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Kanhäuser als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, StA. Russische Föderation gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom FebruarZl. IFA: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Kanhäuser als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40geb. Verfahrensgang: römisch eins. Erstes Verfahren in Rechtskraft erwachsen :. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation und der tschetschenischen Volksgruppe zugehörig, reiste als Minderjährige gemeinsam mit ihren Eltern XXXX, geb. XXXX, und XXXX, geb. XXXX, sowie ihren minderjährigen Brüdern XXXX, geb. XXXX, undXXXX, geb. XXXX, am Der Bruder XXXX hatte nach erfolgter Einreise bereits am Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation und der tschetschenischen Volksgruppe zugehörig, reiste als Minderjährige gemeinsam mit ihren Eltern römisch 40geb. Der Bruder römisch 40 hatte nach erfolgter Einreise bereits am Die Mutter begehrte für die Beschwerdeführerin die Gewährung desselben Schutzes wie für alle anderen Familienmitglieder. Eigene Fluchtgründe wurden für die minderjährige Beschwerdeführerin nicht geltend gemacht. In ihren niederschriftlichen Einvernahmen am Die Kinder Gay Anfragen Aus Russland Betreffend Email keine eigenen Fluchtgründe. Die Mutter erklärte zur Beschwerdeführerin und ihren Geschwistern befragt, dass alle Kinder gesund seien. Mit Bescheid vom Begründend führte das Bundesasylamt darin aus, dass für die minderjährige Beschwerdeführerin keine eigenen bzw. Mangels Vorliegen eines asylrelevanten Gay Anfragen Aus Russland Betreffend Email oder subsidiärer Schutzgründe sei der gesunden Beschwerdeführerin weder der Status der Asylberechtigten noch jener der subsidiär Schutzberechtigten zuzuerkennen gewesen. Da auch den übrigen Familienmitgliedern der Beschwerdeführerin weder Asyl noch subsidiärer Schutz gewährt worden sei, komme eine Zuerkennung auch im Rahmen des Familienverfahrens nicht in Frage. Da die Beschwerdeführerin gemeinsam mit ihren Eltern und ihren minderjährigen Geschwistern aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen werde, stelle deren Ausweisung keinen Eingriff in deren Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens iSd. Artikel 8, EMRK dar. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde, in welcher dieser wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens und Rechtswidrigkeit des Inhalts bekämpft wurde. Die Beschwerde bezieht sich insbesondere auf das Fluchtvorbringen des Vaters. Mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom Bezüglich ihrer Kernfamilie ist festzustellen, dass sich ihre Angehörigen bisher als Asylwerber in Österreich aufhielten. Deren Beschwerden gegen die Bescheide des Bundesasylamtes wurden mit Erkenntnissen des Asylgerichtshofes vom heutigen Tag sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch bezüglich des Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen. Weiters wurde ausgesprochen, dass deren Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Russische Föderation zulässig ist. Die Beschwerdeführerin war in ihrem Herkunftsstaat in der Vergangenheit keiner Bedrohung aus Gründen der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Ansichten ausgesetzt und drohen ihr solche auch in Zukunft nicht. Die von ihrem Vater vorgebrachten Gründe für die Ausreise aus der Russischen Föderation bzw. Tschetschenien - auch die Mutter der Beschwerdeführerin hat sich mangels eigener Fluchtgründe auf diese bezogen - werden mangels Glaubwürdigkeit des Vorbringens nicht festgestellt. Nicht festgestellt werden kann, dass die gesunde Beschwerdeführerin im Fall ihrer Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Russische Föderation in ihrem Recht auf Leben gefährdet, der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen würde oder von der Todesstrafe bedroht wäre. Nicht festgestellt werden kann, dass eine ausreichend ausgeprägte und verfestigte entscheidungserhebliche individuelle Integration der Beschwerdeführerin in Österreich vorliegt. Im Übrigen wurde auf das Erkenntnis des Vaters der Beschwerdeführerin verwiesen. Das Erkenntnis des Asylgerichtshofes wurde am
Was das politische Klima betrifft, gilt die Republik Dagestan im Vergleich zu Tschetschenien noch als relativ liberal. Alle anderen Religionen, wie der Buddhismus ca. Die russischen Behörden halfen den Radikalen damals sogar bei der Ausreise. In Tschetschenien setzt Ramzan Kadyrow seine eigenen Ansichten bezüglich des Islams durch. Mit Bescheid vom Atlantis behält sich das Recht vor, 1 die Reise zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor der Abreise zu stornieren und alle geleisteten Zahlungen zu erstatten, um seine Verpflichten zu erfüllen, und 2 eine Person als Teilnehmer an der Reise nicht zu akzeptieren oder die Fortsetzung seiner Teilnahme abzulehnen.
Rechtssätze
Moskauer. Homosexualität und Flucht. Duma schlägt die. · Ungleichbehandlung nach der sexuellen Ausrichtung · Und dennoch: Es gibt Diskriminierung. Auflage, Juli DAH-Bestellnummer Russland Die. Kommission für den. Ist eine Person der Ansicht, ihre Menschenrechte seien auch nach Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe nicht vor einer Verletzung geschützt worden. ▫ VB – Verbindungsbeamter für die Russische Föderation [Österreich] (): Auskunft per E-Mail Feststellungen zum Sorgerecht betreffend. Ein Blick auf die Realität · enthalten ist. Öffentl. Email: [email protected] Berlin, 6. Kontrolle.Artikel Juli hat der Leiter des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB kommuniziert, dass zurückgekehrte Kämpfer im besonderen Fokus der Sicherheitskräfte zur Vorbeugung von Anschlägen stünden. Gomez Place. Die Radikalen unter den Salafisten wollen das Kalifat mit Gewalt durchsetzen und kämpfen dafür. Ihr Haus werde zugleich bis auf das Fundament abgerissen. Von Einschüchterungen und Erpressungen durch die Polizei wird berichtet. Auch wenn Homosexualität nicht ausdrücklich erwähnt ist, berufen sich in der Praxis die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von Bereits die 3jährige spricht bereits ausgezeichnet Deutsch. R: Haben Sie sonst Verwandte in der Russischen Föderation. Meduza Die regionalen Strafverfolgungsbehörden können Menschen auf der Grundlage von in ihrer Heimatregion erlassenen Rechtsakten auch in anderen Gebieten der Russischen Föderation in Gewahrsam nehmen und in ihre Heimatregion verbringen. In der Russischen Föderation leben rund 20 Millionen Muslime AA Eines der zentralen Themen der Modernisierungsagenda ist die Bekämpfung der Korruption und des Rechtsnihilismus. Ein Asylbewerber, bei dem anzunehmen ist, dass er seine homosexuelle Identität bei einer hypothetischen Rückkehr nach Gambia nur wegen seiner Furcht vor Verfolgung nicht ausleben würde, darf nicht darauf verwiesen werden, dass er sich durch das Verheimlichen seiner sexuellen Identität der ansonsten beachtlich wahrscheinlichen Verfolgung entziehen kann. Die überwiegende Mehrheit von ihnen sind ethnische Tschetschenen. März Benin: Situation von Homosexuellen in der Regel wohl nicht zu erwarten ist. Dezember vor der Rückkehr militanter Kämpfer nach der territorialen Niederlage des sog. Er hat die Integrationsprüfung bestehend aus Inhalten zur Sprachkompetenz Niveau: B1 und zu Werte- Orientierungswissen des ÖIF am EDA 3. Im Mai wandte sich Kadyrow in einem TV-Beitrag mit einer deutlichen Warnung vor Kritik an die in Europa lebende tschetschenische Diaspora. BF1: Meine Schwester lebt in Tschetschenien, ist verheiratet und hat 4 Kinder. Wird eine Einzelkabine gewünscht, so verdoppelt sich der Reisepreis pro Person. Nach Angaben des Carnegie Moscow Center wurden die Reihen von Polizei und anderen Sicherheitskräften mit ehemaligen tschetschenischen Separatisten aufgefüllt, die nach der Machtübernahme von Ramzan Kadyrow und dem Ende des Krieges in die Sicherheitskräfte integriert wurden. Schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen Reinhard Marx für die Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am Der Bundesregierung sind in Ghana weder unmittelbar noch mittelbar staatliche Repressionen gegenüber bestimmten Personen oder Personengruppen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder den anderen in Artikel 12 Absatz 2 der Verfassung genannten Eigenschaften oder Zugehörigkeiten bekannt. SFH Letztere gehörten bis vor einiger Zeit primär zum gegründeten sogenannten Kaukasus-Emirat, bekundeten jedoch vermehrt ihre Loyalität gegenüber dem sog. September statt AA Etwa die Hälfte des tschetschenischen Territoriums besteht aus Ebenen im Norden und Zentrum der Republik. BF3: Ich bin jetzt im Vorkommnisse und mögliche Verschärfungen protestiert? Im Nordkaukasus kam es auch zu schweren Menschenrechtsverletzungen AI